Ranking-Bank – Abzocke ?
Achtung nun sind die Schweizer an der Reihe. Ein Telefon mit der Meldung, dass der bereits vorhandene Eintrag bei Google verlängert werde. Man lässt erkennen dass man selber bei Google arbeite oder zumindest lässt man den Zuhörer in diesem Glauben.
Dieser Eintrag sei bisher vorhanden und nun kostenpflichtig in der Verlängerung. Einwände werden nicht entgegengenommen, viel mehr wird dem Zuhörer erklärt, zur Absicherung werde noch ein weiteres Telefon geführt.
Dieses erfolgt dann auch und man weisst den «Kunden» darauf hin, dass das Gespräch auf Band aufgenommen werde. Man erklärt hier nochmals, ohne den Kunden zu Wort kommen zulassen, um was es gehe, und wieder wird ganz klar der Kunde im Glauben gelassen, er verlängere einen mit Google einst abgeschlossenen Vertrag. Sobald der «Kunde» das obligate Ja am Telefon ausspricht, ist dieser auch nicht mehr interessant und kurz darau erfolgt die Abrechnung über 3 Jahre. Gut 1000 Franken soll man berappen.
Arglist? Dies muss man nachweisen, wenn man der Rechnung widerspricht und die Ranking-Bank Antwortet dann mit einem Standardbrief und dem Hinweis, dass auf diesen abgeschlossenen Vertrag kein Wiederruf statt finden kann. Mann/Frau beruft sich auf die Bandaufnahme (vom 2 Gespräch) wo man mit Ja geantwortet habe.
Zu diesem 2 Gespräch kam es aber erst nach einem Vorrangig geführten Telefonat mit nicht der Wahrheit entsprechenden Angaben. Weder haben unsere Leser je einen solchen Vertrag mit Google abgeschlossen, noch so einen Eintrag bei Google gewünscht oder gar bezahlt. Die Ranking – Bank suggeriert im ersten Gespräch, gekonnt, man sei von Google selber. Dies entspricht in keiner Weise der Wahrheit und ein Eintrag bei der Ranking-Bank beeinflusst eine Suche unter Google in keiner Weise.
Diese «Machenschaften» erinnern stark an den im letztes Jahr aktive Verlag für virtuelle Dienste (V. f. v. D.). Und tatsächlich die Inhaberin Carmen Homer ist hier wieder zu finden.
Nun, unserer Meinung nach ist der Vertrag unter vorspiegeln falscher Tatsachen und verbreiten von Lügen (Vertragsverlängerung) entstanden, das 2. Telefonat wird genau aus diesem Grund geführt um die «Lügen» aus dem ersten Gespräch nicht zu wiederholen und das Ja des «Kunden» zu erwirken mit den Unwahrheiten aus dem 1 Gespräch. Hier Arglist nachzuweisen obliegt den Gerichten, wir (und nicht nur wir ) meinen aber es sei sehr wohl genau dies und vermuten dass dieses Spielchen jeder Staatsanwalt erkennt.
Unser Tipp: Widersprechen sie der Rechnung mit der Begründung, man sei von der Ranking-Bank falsch informiert worden. Eine Vertragsverlängerung kann nicht statt finden, wen vorrangig kein Vertrag vorhanden war. Das ein solcher bestehe, behauptete aber der Gesprächsteilnehmer im ersten Gespräch. Die Ranking-Bank wird ihnen umgehend mit einem Brief antworten und auf den Vertrag ( 3 Jahre) beharren. Mit Ihrem Schreiben und dem damit bestätigten Erhalt, haben Sie alles getan, was Sie in der Schweiz benötigen um vor Gericht den Umstand zu klären.
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