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Outlets nicht Zahlen |
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Die DIZ schreibt die Säumigen im Fall outlets.de an. Sie legt der Mahnung das Urteil des Amtsgericht Witten bei, obwohl dieses Urteil überhaupt nichts mit einer Zahlungspflicht zu tun hat. Lesen Sie bitte die Beiträge dazu in diesem oder einem anderen der zahlreichen Blog(s). Sollte gar ein Rechtsanwalt (Kanzlei) Hoeller anrufen, lachen Sie die Dame oder den Herrn einfach aus.

Hier nochmals der Aufruf, von uns.
Bitte bezahlt die Rechnung von Outlets.de oder die Forderung durch die DIZ nicht.
Dies ist kein Aufruf zum Boykott,...
sondern unsere Meinung was dieses Angebot angeht.
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Dein Recht |
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Recht zu haben, heisst in unserem Lande, noch lange nicht Recht bekommen. Im Fall von Verträgen im Internet stehen dem Bürger und dem Anbieter bestimmte Rechte zu. Eines der wichtigsten ist der Umstand der "arglistigen Täuschung" (§ 123 BGB) Da im Internet die Möglichkeit der Unterschrift nicht gegeben ist, das Gesetz aber den Benutzern und Anbietern die Möglichkeit geben will, Verträge abzuschliessen, ist es üblich durch eine Anmeldung und über eine E-Mail Adresse die zu verifizieren ist (Bestätigungsmail), einen Vertrag rechtsgültig abzuschliessen (Fernabsatzvertrag § 312 b/d BGB).
Aber ist so ein Vertrag denn wirklich Rechtsgültig? Nun kommt das Zauberwort Willenserklärung ins Spiel.
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Rechtsbeartung |
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Montag, den 04. Oktober 2010 um 05:14 Uhr |
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Aus dem gestrigen Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Kubli *
Herr Dr. Kubli, was ist ein "rechtskräftiger Vertrag"? Können Sie uns dies bitte in verständlichen Worten erläutern.
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Tomas Franko |
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Montag, den 04. Oktober 2010 um 05:52 Uhr |
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Im Jahr 2009 füllten sich die einschlägigen Foren mit Meldungen zu Franko, Tomas, Usingen, Geboren am 25.04.1980
Der selbe Typ bekommt nun im Jahr 2010 mit der gleichen Masche Recht zugesprochen. Ein Omage an die Gerechtigkeit in unserem Lande.
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Sachlage |
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Montag, den 04. Oktober 2010 um 04:21 Uhr |
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Outlets.de informiert genügend
Gericht entscheidet..
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